Justizwahnsinn: 101Jähriger zu 5 Jahren Haft verurteilt
Ein 101jähriger Mann ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er war den Richtern zufolge als KL-Wachmann in Sachsenhausen angeblich Beihelfer an sogenannten „Massenmorden“.
Exempel an todkrankem Mann
Der Prozess startete bereits im Oktober 2021. Er ist aber mehrfach wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt worden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Doch wenn in der BRD wirklich ein Exempel statuiert werden soll, dann finden sich Mittel und Wege. Und so stand am Ende des Tribunals zwar keine Todesstrafe, aber eine drakonische Strafe, welche im Alter des Angeklagten derselben gleich kommt.
Die Anklage las sich erwartungsgemäß hart und politisch eingefärbt. Laut Anklage ging es bei dem Verfahren um die Erschießung von Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangenen sowie um die Ermordung von Häftlingen durch Giftgas. Interessanterweise wurde dem ehemaligen KL-Wachmann nicht vorgeworfen, dass er selbst gemordet habe, aber an 3500 Morden im Konzentrationslager Sachsenhausen beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage geht davon aus, dass er von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann dort arbeitete.
Freispruch gefordert
Doch der Angeklagte und seine Verteidigung kämpfen weiter. So hat der Angeklagte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem KL Wachmann gewesen zu sein und sein Verteidiger einen Freispruch gefordert. Er begründete diesen damit, dass laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein eine Tätigkeit im Wachdienst eines KL für eine Verurteilung nicht ausreichend sei.
Verteidiger Stefan Waterkamp unterstrich dabei, dass konkrete Taten der Beihilfe dem Angeklagten nicht nachgewiesen worden sind. Vor dem Schuldspruch hatte er angekündigt, bei einer drohenden Haftstrafe in Revision zu gehen. Der Bundesgerichtshof müsste sich dann noch einmal mit seinem Fall beschäftigen. Nun gilt abzuwarten, ob diese Ankündigung konsequent umgesetzt wird.