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Landgericht lehnt Haftverkürzung von Ursula Haverbeck ab

10.12.2019 - 20:10

Die beantragte Haftverkürzung für die Dissidentin Ursula Haverbeck wurde von der Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts abgelehnt. Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg erklärte gegenüber Radio Herford, daß die 91-Jährige nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen wird. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht. Im Januar 2020 hat die Dissidentin 2/3 ihrer zweieinhalbjährigen Strafhaft abgesessen und dies ist normalerweise der Zeitpunkt, ab dem eine Freilassung auf Bewährung infrage kommt. Für viele Schwerstkriminelle öffnen sich nach 2/3 ihrer Haftzeit die Gefängnistore, so nicht bei einer 91jährigen Deutschen, welche für Meinungsfreiheit und freie Geschichtsschreibung eintritt und dafür weggesperrt wird.

Biographie von URSULA HAVERBECK-WETZEL, JAHRGANG 1928

  • Vertreterin des historischen Revisionismus und unerschrockene Kämpferin für die Wahrheit, sowie die einstige Leiterin des COLLEGIUM HUMANUM
  • Ostvertriebene, vier Jahre in Schweden, danach Studium der Pädagogik, Philosophie und Sprachwissenschaften, unter anderem zwei Jahre in Schottland. Ihr Mann war Prof. Dr. Werner Georg Haverbeck; einst Mitglied in der Reichsleitung, Gründer und Leiter des Reichsbundes Volkstum und Heimat 1933.
  • 45-jährige Zusammenarbeit in Erwachsenenbildung und Ökologie, Mitbegründerin und langjährige Seminar- und Organisationsleiterin im »COLLEGIUM HUMANUM«.
  • 1974-1983 Schriftleitung der »Lebenschutzinformationen«.
  • Präsidentin im »Weltbund zum Schutze des Lebens«, Bundesverband Deutschland von 1983-1989.
  • Mitbegründerin und ehemalige Vorsitzende im »Verein Gedächtnisstätte«

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