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„Transfrau“ darf nicht mehr mit altem Vornamen angesprochen werden

25.01.2022 - 10:00

Der Wahnsinn in dieser bunten Republik nimmt immer perversere Auswüchse an. Nun hat das Amtsgericht Recklinghausen einer sogenannten „Transfrau“ Recht gegeben, die gegen ihren Ex-Nachbarn geklagt hatte, der sie nicht mit ihrem neuen weiblichen Vornamen Sophie Vivien ansprechen wollte. Er darf den Menschen nicht mehr mit „Rüdiger“ ansprechen. Sollte er wieder den alten Vornamen Rüdiger verwenden, drohe dem Mann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft.

Die klagende Person sagte: „Mir fiel im Gericht ein Stein vom Herzen. Ich habe mich vor der Verhandlung schon gefragt, wie modern Justitia in ihren Entscheidungen ist“ und ihr Rechtsanwalt ergänzte „Sophie ist nun einmal Sophie und nicht Rüdiger“.

Natürlich ruft dieses realitätsferne Urteil bei vielen Bundesbürgern nur ein verständnisloses Kopfschütteln hervor. Wann wird es wohl so weit sein, dass man ein Kind nicht mehr mit seinem realen Namen ansprechen darf, wenn es sich einmal in seiner Fantasiewelt vorstellt, ein fiktiver Superheld zu sein?

In der neuen bunten BRD darf jeder alles sein und wer es wagt, die Realität auszusprechen, wird vor den Kadi gezerrt. Eine totalitäre Diktatur lebensfremder, kommunistischer Utopien im Endstadium.

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